Häufige Fragen zu unserem Mietsystem

Abschluss eines Mietvertrag

Welche Daten brauche ich zum Abschluss des Mietvertrages

Folgende Daten brauchen wir von Ihnen für den Mietvertrag

Daten zum Mieter

  • Name, Anschrift, Telefon und E-Mail
  • Unterschrift des Mieters

Daten zur Bankverbindung (SEPA Lastschriftmandat)

  • IBAN, BIC, Bank
  • Name des Kontoinhabers
  • Unterschrift des Kontoinhabers
Wer kann Mieter sein?

Mieter kann jede volljährig und geschäftsfähige Person oder juristische Person sein. Das heißt Sie können für Sich, als Eltern für Ihr Kind oder als Musikverein Instrumente mieten.

Der Bankeinzug muss dabei nicht auf Sie laufen und kann von einer anderen Person eingelöst werden.

Wann beginnt mein Vertrag und die Abrechnung?

Der Vertrag und die Abrechnung beginnt mit der Abholung des Instrumentes. Sobald das Instrument unsere Räume verlässt, läuft der Vertrag. Dies ist auch dann zu beachten, wenn jemand anderes (z. B. Ihr Musiklehrer) das Instrument schon früher bei uns abholt.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Welche Laufzeit hat mein Vertrag?

Der Vertrag läuft immer einen Monat beginnend mit dem Tag des Vertragsbeginn. Wenn Sie ihr Instrument beispielsweise am 06. eines Monats aboholen, läuft der Vertrag immer bis zum 5. des Folgemonats.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Es gibt keine Mindestlaufzeit für Ihr Mietinstrument. Sie können den Vertrag jederzeit durch Rückgabe beenden. Abgerechnet wird nur der angebrochene Monat.

Wie kündige ich mein Mietvertrag?

Ganz einfach: durch Rückgabe Ihres Instrumentes. Sie müssen uns vorher nicht über die Kündigung informieren. Entscheidend ist der Tag der Rückgabe. Unter Umständen wird der angebrochene Monat noch abgerechnet.

Abrechnung

Wie bezahle ich meine Miete?

Die Abrechnung der monatlichen Miete erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat erteilen Sie bzw. der Kontoinhaber auf und mit dem Mietvertrag.

Wann wird die Miete von meinem Konto abgebucht?

Die Abbuchung erfolgt einmal pro Monat und richtet sich nach dem Tag des Vertragsbeginn.

Liegt der Vertragsbeginn zwischen dem 1. und 14. eines Monats, erfolgt die Abrechnung jeweils am 15. des Monats. Liegt der Vertragsbeginn zwischen dem 15. und 31. eines Monats, erfolgt die Abrechnung jeweils am 1. des Folgemonats.

Technisch bedingt, kann die tatsächliche Belastung ihres Bankontos bis zu 8 Banktage nach dem eigentlichen Abrechnungstag für Sie erfolgen.

Was passiert wenn mein Konto nicht gedeckt ist?

Dann erhalten wir eine Rücklastschrift von Ihrer Bank. Dieses Rücklastschrift ist mit einer Gebühr von Ihrer Bank an uns behaftet. Diese Gebühr müssen wir an Sie weitergeben und kann je nach Bank bis zu 10€ betragen.

Im Fall einer Rücklastschrift kontaktieren wir Sie und suchen nach dem Problem bzw. einer Lösung. Die Rücklastgebühr wird in der Regel mit nächsten Bankeinzug zusätzlich mit eingezogen.

Funktionscheck

Was ist der Funktionscheck?

Bei unserem kostenlosen Funktionscheck prüfen wir halbjährlich die Funktionsfähigkeit und den Zustand des Instrumentes. Verschleißtteile und kleinere Korrekturen sind dabei inklusive! Gerne geben wir Ihnen auch Tipp’s zum optimalen Umgang und Pflege Ihres Instrumentes.

Was kostet der Funktionscheck?

Nichts! Der halbjährliche Funktionscheck ist bei uns inklusive! Verschleißtteile und kleinere Korrekturen/Reparaturen, welche die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, sind dabei auch inklusive!

Was, wenn ich den halbjährlichen Funktionscheck vergessen habe?

Es kommt nicht auf den Tag drauf an! Ob dieser nach 5 oder erst nach 7 Monaten erfolgt ist nicht entscheidend. Der Funktionscheck ist unser Service und Ihre Garantie, dass Sie ein vollfunktionsfähiges und gepflegtes Instrument haben. Die regelmäßige Inanspruchnahme unsers Funktionscheck zeigt uns, dass Sie Verantwortung für Ihr Instrument und die Pflege des Instrumentes übernehmen. Daher entfällt auch die Enreinigungsgebühr bei der Rückgabe des Instrumentes. Sollte Sie daher den Funktionscheck vergessen haben, holen Sie diesen bitte schnellst möglich nach!

Ersetzt der Funktionscheck die regelmäßige Pflege des Instrumentes?

Auf keinen Fall! Die regelmäßige Pflege während der Mietdauer und nach jedem Gebrauch ist unverzichtbar und Ihre Pficht und Verantwortung als Mieter. Der Funktionscheck ist dazu eine Ergänzung. Neben der Funktionsprüfung schauen wir darauf, ob Sie Ihr Instrument optimal Pflegen und geben Ihnen dazu auch gerne Tipps.

Schäden

Ist mein Instrument versichert?

Nein. Eine Versicherung ist in der Miete nicht enthalten. Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch die Kontaktdaten von einem speziellen Musikinstrumentenversicherer.

Mein Instrument wurde beschädigt, was tun?

Für Schäden und die Reparaturkosten sind zunächst Sie verantwortlich. Unabhängig ob Sie die Reparatur während der Mietdauer oder erst bei Rückgabe des Instrumentes durchführen lassen, müssen Sie die Kosten übernehmen.

Wurden die Schäden durch einen Fremden Dritten verursacht, liegt unter Umständen ein Versicherungsfall (z.B. Haftpflicht) vor. Bitte kontaktieren Sie die Versicherung umgehend und weisen Sie uns darauf hin. Gerne erstellen wir für die Versicherung vorab einen Kostenvoranschlag zur Prüfung des Falls.

Anrechnung der Mieten bei Kauf

Auf was kann ich mir die Miete anrechnen lassen?

Bei der Wahl des Modelles sind Sie vollkommen frei! Sie können ein beliebiges Neuinstrument oder Gebrauchtinstrument kaufen oder ihr gemietetes Instrument ablösen.

Einzige Bedingung ist, dass es sich um ein gleichartiges Instrument zu Ihrem Miet-Instrument handelt. Das heißt, wenn Sie beispielsweise eine Klarinette gemietet haben, können Sie sich die Mieten nur beim Kauf einer (anderen) Klarinette anrechnen lassen.

Wie viel der Mieten kann ich mir anrechnen lassen?

Sie können sich beim Kauf eines neuen Instrumentes bis zu 50% der bezahlten Mieten anrechnen lassen. Maximal kann dieser Bonus nur bis zu 50% des Bruttoverkaufspreises des neuen Instrumentes angerechnet werden.

Beispiel: Sie haben eine Klarinette gemietet und 14 Monate Miete gezahlt.

Ihre Mietzahlungen betragen 15,30€ x 14 Monate = 214,20 €. Die Anrechnung die Ihnen beim Kauf eines neuen Instrumentes zur Verfügung steht beträgt damit 50% von 214,20€ = 107,10€

Der Brutteverkaufspreis einer neuen Klarinette Ihrer Wahl beträgt beispielsweise 1.500 €. Hierbei könnten Sie bis zu 50% des Preises mit Mieten anrechen lassen also maximal 750€.

Das heißt im Beispiel würden wir Ihnen den kompett anrechenbaren Betrag von 107,10€ (50% der bezahlten Mieten) anrechnen und Sie würden in unserem Beispiel nur noch 1.392,90 € statt 1.500,00 € für Ihr neues Instrument bezahlen.

Kann auch jemand anderes meinen Bonus anrechnen lassen?

Nein! Die Anrechnung ist nur für Sie möglich und kann nicht an jemand anderen abgetreten oder übertragen werden.

Muss ich das Instrument sofort bei Rückgabe des Mietinstruments kaufen?

Nein! Die Möglichkeit Ihre anrechenbaren Mieten zu verwenden besteht bis zu 3 Monaten nach Ende/Rückgabe Ihres Mietinstrumentes. Erst danach ist die Anrechnung nicht mehr möglich.

Kann ich mir den Bonus auch auszahlen lassen?

Nein! Die anrechenbare Summe ist in keinem Fall auszahlbar. Wir der anrechenbare Betrag nicht genutzt oder ist nicht in voller Höhe nutzbar, verfällt dieser.